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Internet.recht - Aktuelles Fernabsatzrecht (inkl. Novelle vom November 2004)

•  Onlineauktion/Widerrufsfrist/KG Berlin
 
 

Wie das OLG Hamburg am 24.08.2006 (3 U 103/06) hat kurz vorher auch das KG Berlin (Beschl. vom 18.07.2006 - 5 W 156/06) entschieden, dass bei Onlineauktionen eine einmonatige Widerrufsfrist bestehe und nicht eine von 2 Wochen. Entsprechend müsse belehrt werden.


Beachte die Anmerkung zum Urteil des OLG Hamburg!

 
 
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