Internet.recht - Aktuelles Fernabsatzrecht (inkl. Novelle vom November 2004)
| • | Onlineauktion/Widerrufsfrist/KG Berlin | ||
Wie das OLG Hamburg am 24.08.2006 (3 U 103/06) hat kurz vorher auch das KG Berlin (Beschl. vom 18.07.2006 - 5 W 156/06) entschieden, dass bei Onlineauktionen eine einmonatige Widerrufsfrist bestehe und nicht eine von 2 Wochen. Entsprechend müsse belehrt werden. Beachte die Anmerkung zum Urteil des OLG Hamburg! |
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