Internet.recht - Aktuelles Fernabsatzrecht (inkl. Novelle vom November 2004)
| • | Ausnahme vom Widerrufsrecht/nach Wunsch des Verbrauchers zusammengebauter PC | ||
Nach § 312d Abs. 4 Ziffer 1 BGB ist das Widerrufsrecht u.a. ausgeschlossen, bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden. Es bestehen verschiedene Meinungen zur Frage, ob ein nach Kundenwunsch zusammengebauter PC oder Laptop darunter fällt. Sowohl das OLG Dresden (Urteil vom 23.08.2001 - 8 U 1535/01 = CR 2001, 819 = MMR 2002, 172) als auch der BGH (Urteil vom 19.03.2003 - VIII ZR 295/01, CR 2003, 480 = NJW 2003, 1665 = MMR 2003, 463) gingen davon aus, dass in diesem Fall ohne erhebliche Nachteile die Rechnerteile wieder getrennt und gesondert verkauft werden könnten. Kaufmann tritt dem in CR 2006, 765 überzeugend entgegen. |
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