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Internet.recht - Aktuelles Fernabsatzrecht (inkl. Novelle vom November 2004)

•  ARD-Buffet 11.10.04 - Begleitinformationen
 
 
Begleitinformationen ARD-Buffet vom 11.10.2004

FAQs zu ausgewählten Rechtsfragen der Internetgeschäfte (siehe zu anderen Rechtsfragen die Datenbankauswahl unter fernabsatzrecht.de bzw. ra-hahn.de):

I. Internetauktionen
II. Internetapotheken
III. Online-Einkauf im Ausland


I. Internetauktionen

1. Kommt mit dem Gebot ein Kaufvertrag zustande? Wann bin ich an eine Versteigerung gebunden?

Mit dem Zeitablauf der Auktion kommt ein Vertrag gegen Höchstgebot zustande, der Käufer und Verkäufer bindet (Beim Sofortkauf kommt mit der Gebotsabgabe der Vertrag zustande). Eine Rücknahme der Auktion nach dem Abschluss ist für den Verkäufer generell nicht möglich, für den Käufer nur nach den Vorgaben des Fernabsatzrechts (s.u.)

2. Kann ich als Verkäufer die Gewährleistung für meine Ware ausschließen?

Nur wenn ich Privatperson bin, ein Unternehmer kann dies generell nicht (mindestens 2 Jahre bei neuen, ein Jahr bei gebrauchten Waren). Es finden sich furchtbar viele Variationen des Haftungsausschlusses, die sich aus halbwissen speisen und oft eher schaden als nutzen („Hafte nach dem neuen EU-Recht nicht als Privatperson“, „Gekauft wie Gesehen“ (bei Auktion ohne Bild), Wegen des neuen EU-Rechts bin ich gezwungen, die Haftung für Gebrauchtwaren auf ein Jahr zu beschränken“ etc.pp. Lediglich für Unternehmer hat sich im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung 2002 und der damit verbundenen Umsetzung der EU-Verbrauchsgüterkaufrichtlinie etwas geändert, nämlich die Geltung der Mindestvorschriften der §§ 475ff. BGB zum Verbrauchsgüterkauf. Privatpersonen können die Gewährleistung ausschließen, ohne mit irgendwelchem EU-Recht in Konflikt zu geraten.

3. Gilt das Widerrufsrecht auch für ebay-Auktionen?

Grundsätzlich ja, falls:

Der Verkäufer Unternehmer nach § 14 BGB und
der Käufer Verbraucher nach § 13 BGB ist
und keine der Anwendungsausnahmen des Fernabsatzrecht greift

Zur zeit wird vom BGH nochmals verhandelt, ob Onlineauktionen unter das Fernabsatzrecht fallen, es ist aber mit einer bejahenden Entscheidung zu rechnen.

Unternehmer sollten daher alle Vorschriften des Fernabsatzrechts, insbesondere die Belehrungs- und Hinweispflichten einhalten, um nicht eine Abmahnung von Konkurrenten oder Verbraucherschutzvereinen zu erhalten.


4. Haftet ebay für Fehler oder Falschangaben seiner Mitglieder?

Grundsätzlich nicht, da ebay nur die Plattform ist, auf der der Verkauf statt findet. Eine Haftung käme nur in Betracht, wenn ebay rechtswidriges Verhalten seiner Mitglieder nachweislich kennt und duldet oder auf Hinweise auf solches Verhalten nicht reagieren würde (s.u. zu den Ebay-AGB), s.a. LG Berlin, Urteil vom 25.02.2003, Az.: 16 O 476/01

5. Was passiert, wenn ein Käufer bestreitet, das Gebot abgegeben zu haben und einen Mißbrauch seines Paßworts behauptet?

Sofern dies in glaubwürdiger Weise geschieht, wir man nach der aktuellen Rechtsprechung wenig Möglichkeiten haben, den vertrag einzuklagen. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass das Ebay-Passwortsystem nicht über einen ausreichend hohen Sicherheitsgrad verfügt, um Mißbrauchsfälle auszuschließen.

6. Juristische Fragen im Zusammenhang mit den ebay-AGB

Für wen gelten die ebay-AGB?

- Es gibt nur eine Bindung zwischen ebay und seinen Mitgliedern

- Bindung zwischen den vertragschließenden Parteien?

Nach einem Urteil des LG Darmstadt sind Abweichungen durch besondere Bestimmungen auf den Verkaufsseiten möglich

Die Zustimmung zu den AGB erfolgt durch die Anmeldung im System, ein Widerruf der Anmeldung nach dem Fernabsatzrecht ist möglich, soweit ebay noch nicht genutzt wurde.

Zu den einzelnen AGB-Klauseln:

1. Inhaltliche Bestimmungen

a) Marktplatzsystem

Ebay wird selbst nicht Vertragspartner, die Erfüllungsverantwortung liegt ausschließlich bei den Mitgliedern.

b) Anmeldung

- Es besteht kein Anspruch auf eine Anmeldung.

- Die Anmeldung Minderjähriger ist untersagt.

- Postfachadressen sind unzulässig.

- Das Passwort darf nicht Rechte Dritter verletzen.

- Das Passwort darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

- Es dürfen mehrere Mitgliedskonten eröffnet, aber keine Eigengebote abgegeben werden.

Eigengebote verstoßen gegen den Nutzungsvertrag mit Ebay und können in bestimmten Konstellationen auch gegen strafrechtliche Vorschriften (Betrug nach § 362 StGB) verstoßen.

c) Gegenstand und Umfang des Nutzungsvertrages

- Eine Leistungsbeschränkung unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Mitglieder ist zulässig.

- Angebote, die nach Beginn der Wartungszeit enden, werden nicht verlängert, obwohl das Mieten oder Kaufen während dieser Zeit nicht möglich ist.

d) Sperrung, Widerruf, Kündigung

Eine Sperrung wird von ebay insbesondere dann vorgenommen, wenn es

 wiederholt im Bewertungssystem gemäß § 4 negative Bewertungen erhalten hat und die Sperrung zur Wahrung der Interessen der anderen Marktteilnehmer geboten ist,
 bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht hat,
 im Zusammenhang mit seiner Nutzung der eBay-Website Rechte Dritter verletzt,
 Leistungen von eBay missbraucht oder
 ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

Ebay tendiert dazu, Mitglieder schnell auszuschließen, wenn Beschwerden Dritter vorliegen und den Streit über die mögliche Rechtmäßigkeit des Verhaltens zu Lasten des angeblichen Verletzers zu entscheiden, um selbst nicht in eine Haftung nach dem Teledienstegesetz zu geraten.

e) Angebotsgebühren, Zuatzgebühren und Provision

Die Gebührenstruktur von ebay darf nicht umgangen werden (siehe ebay-Grundsätze).


f) Bewertungssystem und Vertrauenssymbole

Ebay haftet nicht für die Identität des Vertragspartners.

Die abgegebenen Bewertungen dürfen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben enthalten und müssen die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Es darf keine Schmähkritik sondern lediglich sachliche Kritik abgegeben werden.

Folgendes Verhalten ist untersagt:
 unzutreffende Bewertungen abzugeben.
 Bewertungen über sich selbst abzugeben oder über Dritte zu veranlassen.
 in Bewertungen Umstände einfließen zu lassen, die nicht mit der Abwicklung des zugrunde liegenden Vertrags in Zusammenhang stehen.
 Bewertungen zu einem anderen Zweck zu verwenden als dem Handel auf dem eBay-Marktplatz.

Folgende Produkte sind verboten:

 Artikel, deren Bewerbung, Angebot oder Vertrieb Urheber- und Leistungsschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte (z.B. Marken, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster) sowie sonstige Rechte (z.B. das Recht am eigenen Bild, Namens- und Persönlichkeitsrechte) verletzen. Das eBay-VeRI Programm unterstützt die Inhaber von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten bei der Verteidigung ihrer Rechte gegen rechtsverletzende Angebote auf der eBay-Website. Teilnehmer des VeRI Programms sowie andere Inhaber von gewerblichen Schutzrechten und/oder Urheberrechten können eBay Angebote melden, die ihre Rechte verletzen und auf diesem Wege die Entfernung solcher Angebote erreichen.
 Propagandaartikel und Artikel mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
 pornografische und jugendgefährdende Artikel
 Waffen im Sinne des Waffengesetzes, insbesondere Schuss-, Hieb- und Stichwaffen jeglicher Art sowie Munition jeglicher Art
 In der Bundesrepublik Deutschland Tabakwaren (z.B. Zigaretten, Zigarren, Feinschnitt), ohne deutsche Steuerzeichen. Tabakwaren mit deutschen Steuerzeichen dürfen nicht zu einem anderen als auf dem Steuerzeichen aufgedruckten Betrag abgegeben werden. Daher dürfen Tabakwaren bei eBay nur als Festpreisartikel angeboten werden
 radioaktive Stoffe, Gift- und Explosivstoffe sowie sonstige gesundheitsgefährdende Chemikalien
 lebende Tiere, Produkte und Präparate geschützter Tierarten sowie geschützte Pflanzen und deren Präparate
 menschliche Organe
 Wertpapiere (insbesondere Aktien), Geldmarkt- oder Finanzinstrumente, Kredite, Darlehen und Finanzierungshilfen, es sei denn, diese werden von Kreditinstituten mit Sitz oder Niederlassung im Inland angeboten
 Schuldscheine und gerichtliche Titel sowie andere Forderungen aus Rechtsgeschäften zum Zwecke des Inkasso
 Gutscheine, die für jedermann kostenlos erhältlich sind
 Artikel, deren Besitz zwar rechtmäßig ist, deren Verwendung aber verboten ist
 Drogen
 Arzneimittel und Medizinprodukte, soweit deren Verkauf nach den gesetzlichen Regelungen untersagt ist

Auch mit diesen Vorschriften versucht Ebay, selbst einer Haftung für rechtswidrige Angebote zu entgehen.


II. Internetapotheken

1. Ist der Bezug von Arzneimitteln aus ausländischen Internetapotheken möglich?

Ja, sei dem 01.01.2004 ist dies durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz) gesetzlich zugelassen.

2. Welche Vor- und Nachteile ergeben sich hierbei?

Preisvorteile können sich vor allem für chronisch Kranke ergeben. nachteilig ist jedoch die oft fehlende Beratung und die Notwendigkeit, bei verschreibungspflichtigen Medikamenten das Rezept im Original einzusenden, so dass auch ein Besuch bei der nächsten Apotheke möglich wäre.
Nach einem Urteil des OLG Hamm ist ein Preisrabatt durch eine ausländsiche Internet-Apotheke zulässig, Urteil vom 21.09.2004 , Az. 4 U 74/04 (Doc Morris)
UProblematisch kann insbesondere bei ausländischen Anbietern auch der sorgsame Umgang mit den Daten sein: Wer möchte nach seiner Bestellung ständig Werbung per mail und Post passend zu seinem jeweiligen Leiden erhalten?

3. Habe ich ein Widerrufsrecht als Kunde von Internetapotheken?

Vielfach wird das Widerrufsrecht von Versandapotheken ganz oder für bestimmte Warengruppen wegen der „Verderblichkeit“ der Ware oder wegen der nicht für eine Rücksendung geeigneten Beschaffenheit der Ware (Fehlende Wiederverkäuflichkeit wegen des Risikos des falschen Umgangs mit der Ware) ausgeschlossen. Ob dies rechtlich zulässig ist, ist noch nicht abschließend geklärt.

III. Online-Einkauf im Ausland

1. Welches Recht gilt bei Einkäufen im Internet, bei denen der Verkäufer im Ausland sitzt?

Grundsätzlich gilt das Recht des Verkäufers, nicht jedoch, wenn ein Unternehmer an einen deutschen Verbraucher verkauft: in diesem Fall bleibt deutsches Verbraucherschutzrecht anwendbar.

2. Kann ich daher beruhigt im Ausland einkaufen, weil deutsches Fernabsatzrecht gilt?

Das Problem besteht in der Praxis der Durchsetzung des deutschen Rechts. Auch wenn deutsches Recht gilt und vor einem deutschen Gericht ein Urteil erstritten wird, ist längst noch nicht sichergestellt, dass das Urteil im Ausland anerkannt bzw. erfolgreich vollstreckt wird.

3. Wie kann ich mich vor Mißbrauchsfällen absichern?

Im Zweifel sollte man die Finger auch von einem scheinbar noch so verlockenden Schnäppchen lassen, es sei denn, es wird ein anerkanntes Treuhandsystem zur Zahlung verwendet oder es ist sichergestellt, dass die Zahlung im Mißbrauchsfall etwa durch ein Kreditkartensystem widerrufen werden kann.

 
 
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